Abfall- & Wertstoffe
Altglasentsorgung
Was ist zulässig?
In den Sammelcontainer gehört Verpackungsglas.
Nicht in die Glassammlung, sondern zu den mineralischen Abfällen (Grubengut) gehören Fenster, Flachglas, Spiegel, Autoscheiben, Ton, Keramik, Porzellan, Tongefässe, Steingutflaschen.
Bringsystem
Die Sammelcontainer für Altglas stehen an den gemeindespezifischen Standorten. Genauere Informationen zu den Containerstandorten können dem Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde entnommen werden.
Altmetallentsorgung
Was ist zulässig?
Jegliche Art von Metallen ist zulässig.
Nicht gestattet ist die gewerbliche Entsorgung von Altmetallen!
Noch fahrbare Fahrräder werden der Aktion “Velo Afrika” mitgegeben.
Bringsystem
Beachten Sie bitte den Abfallplan Ihrer Wohngemeinde.
Grüngutentsorgung
Was ist zulässig?
Mitgenommen werden:
– Rüstabfälle von Gemüse und Obst
– Eierschalen
– Tee und Kaffeesatz samt Papier
– Kleintiermist ohne Katzenstreu
– Schnittblumen, Topfpflanzen mit Erde ohne Topf
– Laub, Unkraut und Rasenschnitt
Was ist verboten?
– Alle nicht kompostierbaren Abfälle
– Fleisch, Fisch, Käse
– Speiseresten
– Plastiksäcke, auch grüne
– Kehricht allgemeiner Art
Holsystem
Die Sammelcontainer oder Gebinde für Grüngut können an den selben Standorten, wo auch der allgemeine Hauskehricht abgeholt wird, bereitgestellt werden.
Häckslerdienst
Was ist zulässig?
Pro Kalenderjahr kann eine Häckselkarte
gratis bei Ihrer Gemeindekanzlei bezogen werden.
Äste und Stämme mit einem Durchmesser von mehr als 20 cm können nicht gehäckselt werden!
Holsystem
Der Häckesldienst kommt nach Hause und häckselt das bereitgestellte Material. Das Häckselgut kann vor Ort wiederverwendet werden oder wird auf Wunsch abgeführt.
Bitte beachten
Eine missbräuchliche Verwendung der Häckselkarte wird nachträglich in Rechnung gestellt!