Gebührensysteme
Der ZAM verrechnet die Kehrichtentsorgung grundsätzlich über zwei Gebührensysteme. Der Gebührenkehrichtsack (roter Kehrichtsack mit aufgedrucktem ZAM-Logo) kommt bei den privaten Haushalten zur Anwendung, die Gewichtsgebühr bei Industrie und Gewerbe. Letzteres benötigt einen geeigneten Sammelbehälter (800 l Container), versehen mit einem Identifikationschip.
Gebührenkehrichtsäcke und Sperrgutmarken:
Die Gebührenkehrichtsäcke können in den Grössen 17-, 35-, 60- und 110-Liter bei verschiedenen Verkaufsstellen in der ganzen March bezogen werden.
Gewichtsgebühr:
Die Gewichtsgebühr wird bei Industrie und Gewerbe mit speziell ausgerüsteten Kehrichtcontainern erhoben.
Kosten der Kehrichtsäcke
inkl. MwSt
Kosten pro Rolle
10 Kehrichtsäcke 17 Liter CHF 12.50
10 Kehrichtsäcke 35 Liter CHF 25.00
10 Kehrichtsäcke 60 Liter CHF 43.00
5 Kehrichtsäcke 110 Liter CHF 37.50
Kosten der Sperrgutmarken
inkl. MwSt
6 Marken pro Bogen
Preis pro Bogen CHF 15.00
Sperrgutmarken ( je 10 kg ) 2 Marken
Maximum Gewicht 30 Kg
Maximale Länge der Gegenstände
50 cm x 50 cm x 150 cm oder 70 cm x 70 cm x 70 cm
Verkaufsstellen innerhalb der Gemeinden
Gewerbe Gewichtsgebühr
Gewichtsgebühr:
Die Gewichtsgebühr wird bei Industrie und Gewerbe mit speziell ausgerüsteten Kehrichtcontainern erhoben. Die Gewichtsgebühr besteht aus einer Mengengebühr (pro Kilogramm) und einer Wägegebühr (pro Wägung). Grössere Wohnüberbauungen mit zentraler Verrechnungsstelle können auf Antrag bei der ZAM-Geschäftsstelle ihre Kehrichtentsorgung ebenfalls über die Gewichtsgebühr verrechnen lassen.
Mengengebühr:
Zur Zeit wird Fr. 0.37 pro gewogenes Kilogramm Kehricht verrechnet.
Wägegebühr:
Pro Containerwägung wird eine Pauschale von Fr. 4.00 erhoben. Die Wägegebühr soll dazu animieren, dass möglichst gefüllte Conatiner zur Leerung bereit gestellt werden.
Anwendung / Erfassung:
Während der Entleerung der Container wird beim Kehrichtfahrzeug über ein Wägesystem die Kehrichtmenge auf +/- 5 kg Genauigkeit gemessen. Anhand des am Container befestigten speziellen Identifikationschips kann der Container einem Adressaten zugeordnet werden.
Die Montage des Chips erfolgt durch die Geschäftsstelle des ZAM in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde.
Rechnungsstellung:
Die entsorgte Kehrichtmenge wird pro Betrieb vierteljährlich in Rechnung gestellt. Auf der Abrechnung sind die jeweiligen Entleerungsdaten und das zugehörige Gewicht des Containerinhalts aufgeführt.